Nachbetreuung
Die Nachbetreuung kann bis zu sechs Monate nach Kursende in
Anspruch genommen werden.
Es besteht regelmäßiger Kontakt zwischen Arbeitsassistenz und
Kursteilnehmerin und Kursteilnehmer bei einem aufrechten
Dienstverhältnis.
Das Angebot umfasst unter anderem die Vermittlung zwischen dem Unternehmen und Kursteilnehmerin und Kursteilnehmer bei auftretenden Konflikten.
