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Nachbetreuung

Die Nachbetreuung kann bis zu sechs Monate nach Kursende in Anspruch genommen werden.
Es besteht regelmäßiger Kontakt zwischen Arbeitsassistenz und Kursteilnehmerin und Kursteilnehmer bei einem aufrechten Dienstverhältnis.

Das Angebot umfasst unter anderem die Vermittlung zwischen dem Unternehmen und Kursteilnehmerin und Kursteilnehmer bei auftretenden Konflikten.